Sicherheit auf höchstem Niveau
Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung
Prüfung von PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906
Die regelmäßige Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und im DGUV Grundsatz 312-906 geregelt und vorgeschrieben. Wir bieten die fachgerechte Prüfung Ihrer PSAgA an.
Zu den prüfpflichtigen Ausrüstungen gehören unter anderem:
- Auffanggurte
- Höhensicherungsgeräte
- Falldämpfer
- Verbindungselemente
- Weitere Komponenten der Absturzsicherung
Unsere Leistungen
- Jährliche Sicht-, Funktions- und Zustandsprüfung Ihrer PSAgA
- Dokumentation der Prüfung (Prüfbericht)
- Kennzeichnung der geprüften Ausrüstung
- Durchführung durch sachkundige und qualifizierte Personen
- Abrechnung pro geprüftem Ausrüstungsteil
Einfache Abwicklung
Sie können Ihre PSAgA einsenden oder persönlich bei uns vorbeibringen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie Ihre Ausrüstung inklusive der entsprechenden Prüfdokumentation zurück.
Wichtiger Hinweis zur Lebensdauer
Bei der Verwendung von PSAgA sind neben den regelmäßigen Prüfungen auch die vom Hersteller vorgegebenen Nutzungsdauern zu beachten.
Nach Ablauf dieser Frist besteht bei einigen Höhensicherungsgeräten die Möglichkeit, das Seil durch den Hersteller austauschen und das Gerät entsprechend überholen zu lassen. Die genauen Vorgaben richten sich nach den jeweiligen Herstellerangaben.
Auffanggurte sollten ebenfalls nach der maximalen Nutzungsdauer ausgetauscht werden, selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind. Auch hier sind die jeweiligen Herstellerangaben maßgebend.
Warum die regelmäßige Prüfung wichtig ist
Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass die PSAgA ordnungsgemäß verwendet wird und jederzeit in einem sicheren und einsatzbereiten Zustand bleibt.
Ziel der regelmäßigen Prüfung ist es, vorzeitigen Verschleiß, Schäden oder Ablauf der Gebrauchsdauer festzustellen. Jedes Teil der PSAgA muss einzeln geprüft werden. Das Ergebnis der Einzelstückprüfung sowie der gesamten PSAgA müssen dokumentiert werden.
Wenn die zulässige Gebrauchsdauer erreicht wurde oder die PSAgA wegen Verschleiß oder Beschädigung ausgetauscht werden muss, dann ist die Ablegereife erreicht und muss der weiteren Verwendung entzogen werden.
Jetzt Prüfungstermin vereinbaren
Sie möchten Ihre PSAgA prüfen lassen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Absturzsicherung ordnungsgemäß geprüft ist.